Zuschüsse

Der Landkreis Bayreuth gewährt Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit im Rahmen der vom Kreistag für diese Zwecke bereitgestellten Mittel. Dies sind freiwillige Leistungen, deren Höhe von Jahr zu Jahr neu festgelegt wird. Ein Rechtsanspruch auf Zuschuss besteht nicht.
Durch die finanzielle Unterstützung, der öffentlich als förderungswürdig anerkannten Träger der Jugendhilfe im Bereich der Jugendarbeit, sollen Jugendarbeit und Jugendleben im Landkreis Bayreuth aktiviert und sinnvolle Freizeitalternativen ermöglicht werden. Im Rahmen dieser Zielsetzung soll besonderer Wert auf Aus- und Weiterbildung geeigneter Jugendleiter/innen und die Förderung von Freizeitangeboten gelegt werden. Von den Jugendgruppen und -verbänden wird erwartet, dass sie sich an den Aktivitäten des Kreisjugendrings beteiligen.

Aufgrund der Corona Pandemie und den damit einhergehenden abgesagten Maßnahmen entstanden teilweise hohe Stornogebühren. Im unten genannten Link "Coronabedingte zeitlich befristete Anpassung der Förderrichtlinien" erhält man Informationen über die Möglichkeit der Bezuschussung ausgefallener Maßnahmen.