Juleica
Die Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit, die für einen anerkannten öffentlichen oder freien Träger der Jugendhilfe (Jugendverband, Jugendring oder Jugendinitiative) tätig sind. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber/innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen, daher sind mit der Juleica auch einige Vergünstigungen verbunden (z.B. beim Besuch von Freizeiteinrichtungen).
Die Juleica bürgt für Qualität: Jede/r Juleica-Inhaber/in hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert und sich mind. 34 Zeitstunden mit folgenden Themen beschäftigt:
• Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen, von Mädchen und Jungen
• Grundkenntnisse über die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
• Vermittlung von Leitungskompetenzen und Gruppenpädagogik in Theorie und Praxis
• Methodenkompetenz
• Planung und Durchführung von Aktivitäten anhand von praktischen Beispielen (z.B. Wochenendfreizeit, Jugendbildungsmaßnahme, Internationale Jugendbegegnung, usw.)
• Strukturen der Jugendarbeit (demokratischer Aufbau, Mitbestimmung, Freiwilligkeit und Ehrenamtlichkeit)
• Wertorientierung von Jugendorganisationen
• Rechts- und Versicherungsfragen
• Prävention sexueller Gewalt
• Geschlechtsbewusste Mädchen- und Jungenarbeit
Als Querschnittsthemen fließen Gender Mainstreaming und interkulturelle Kompetenzen bei allen Inhalten mit ein.
Zusätzlich wird bei der Erstausstellung der Juleica der Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung (16 Unterrichtseinheiten) verlangt, die nicht länger als drei Jahre zurück liegt. Bei Jugendorganisationen, deren Jugendarbeit i.d.R. nicht mit Gefährdungslagen (= insbesondere bei regelmäßigen Aktivitäten im erlebnispädagogischen sowie im sportlichen Bereich) verbunden ist, genügen die Sofortmaßnahmen am Unfallort (8 Unterrichtseinheiten). Der Kreisjugendring Bayreuth bietet in regelmäßigen Abständen qualifizierte Ausbildungen und Erste-Hilfe-Kurse an, die den festgeschriebenen Voraussetzungen für den Erhalt der Juleica genügen.
Der Antrag auf Ausstellung der Juleica muss von dem Träger, für den der/die Jugendleiter/in tätig ist, geprüft und befürwortet werden. Im Rahmen dieser Prüfung müssen sich die Träger auch versichern, dass die/der Antragsteller/in über die notwendige geistige Reife verfügt, um die verantwortungsvolle Aufgabe gut auszuüben. Jugendleiter/innen müssen i.d.R. mindestens 16 Jahre alt sein.
Die Juleica ist maximal drei Jahre gültig. Anschließend kann sie erneut beantragt werden, wenn die/der Jugendleiter/in die Teilnahme an einer Fortbildung (mind. 8 Zeitstunden innerhalb der letzten 3 Jahre) nachweisen kann sowie weiterhin ehrenamtlich tätig ist.