Rechtssicheres Gestalten von Freizeitveranstaltungen der Jugendarbeit

Am Dienstag, 19. Juni 2018 fand die Informationsveranstaltung "Rechtssicheres Gestalten von Freizeitveranstaltungen der Jugendarbeit" im Landratsamt Bayreuth statt. In diesem Rahmen referierten die beiden Kreisjugendpfleger/innen Silke Berner und Rainer Nürnberger vor 35 Teilnehmer/innen zum Thema "Aufsichtspflicht".

Das Resümee dieser Veranstaltung: Trotz des tragischen Freibad-Unfalls der achtjährigen Vanessa im Sommer 2014 und des Urteils des Amtsgerichts Kulmbach vom 05.04.2018, hat Jugendarbeit immer noch den Freiraum, den sie braucht. Bezüglich Aufsichtspflicht müssen jedoch verschiedene Anforderungen erfüllt werden, um als Betreuer/in „auf der sicheren Seite zu sein“. Hierzu zählt beispielsweise, dass man Eltern über die geplanten Aktivitäten des Vereins informiert, dass man sich über die Kinder informiert (was können sie, was ist zu beachten…), dass man diese Informationen immer dabei hat etc.

Wie genau das aussehen kann und einige Handreichungen als Grundlage für die eigene Arbeit sind im Folgenden zu finden:

Wir können bezüglichen einer rechtssicheren Ausübung der Aufsichtspflicht immer nur allgemeine Empfehlungen und Vordrucke vorstellen, die dann auf die jeweilige und konkrete Situation angepasst werden müssen. Nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit und überdenken Sie Ihre Angebote noch einmal in aller Ruhe:
◾ Was muss beachtet werden?
◾ Welche Informationen benötigen Sie von den Eltern?
◾ Welche Informationen benötigen die Eltern von Ihnen?
◾ Was ist eigentlich Ihr Ziel mit Ihrem Angebot?
◾ etc.

Wenn Sie sich über diese Fragen Klarheit verschafft haben, können Sie sich als nächstes mit den nachfolgenden Fragestellungen, Arbeitshilfen und Mustervordrucken beschäftigen.

Die Handreichung unserer Kollegen aus Kulmbach für Vereine und Verbände „Freizeitspaß rechtssicher gestalten“ legen wir Ihnen ganz besonders ans Herz, hier wird Schritt für Schritt erklärt, welche Punkte „abgefragt“ werden müssen.