Corona-Informationen !Neue Inhalte verfügbar!
Liebe Jugendbeauftragte, Vereine/Verbände, Gemeinden und weitere Träger der Jugendarbeit,
die Bedingungen für die Jugendarbeit in Bayern haben sich am 12.07.21 grundsätzlich verändert. Es wurden wichtige Felder wie Gruppengröße, Abstand und Maskenpflicht maßgeblich gelockert und so wird es möglich sein, pädagogisch wertvolle Veranstaltungen für Jugendliche anzubieten. Im Anhang finden Sie die neusten Regelungen für die Jugendarbeit in den Sommerferien 2021.
Hierzu stellen wir Ihnen auch unser Hygienekonzept zur Verfügung, welches gerne als Vorlage genutzt und an die eigene Veranstaltung angepasst werden kann.
Damit Sie Ihre Veranstaltungen vernünftig planen können, stellen wir Ihnen auch die Empfehlungen des BJR zur Verfügung, der die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe nach § 85 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII zur Besorgung im Auftrages des Staats Bayern auch in Zeiten von Corona übertragen bekommen hat. D.H. wir sind auf Kurs „Normalisierung der Jugendarbeit“ nach fast 1 ½ Jahren! Wir werden so schnell es geht unsere Hygieneschutzverordnungen für die Jugendstätte Haidenaab und den Zeltplatz Hollfeld anpassen. Dazu werden wir uns genau nach den Richtlinien des BJR orientieren.
Insbesondere brauchen wir jetzt: starke Nerven, Flexibilität, Kreativität und jede Menge Engagement.
Die Download-Dokumente auf dieser Seite werden regelmäßig aktualisiert.
Wie ihr am besten mit den Unterlagen umgeht:
Schritt 1: Lest und überarbeitet die von uns bereitgestellte Hygienekonzept-Vorlage, sodass sie für euch passend ist. Verwendet hierfür ggf. die zusätzlichen Hygienevorschriften aus den Hygienekonzepten Sport, Gastronomie und/oder Beherbergung.
Schritt 2: Arbeitet euer Angebot/eure Betreuung/eure Einrichtung nach den gesetzlichen Grundlagen aus (z. B. 1,5 Meter Abstand, Maskenpflicht etc.).
Schritt 3: Macht eine gemeinsame Hygieneschulung für alle, die für euer Angebot/eure Betreuung/eure Einrichtung verantwortlich sind.
Schritt 4: Bringt die Beschilderungen und Aushänge an (vgl. Download „Hygienetipps“).
Schritt 5: Informiert eure Teilnehmenden und deren Eltern über die Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen (vgl. Download „Informationspflicht zur Datenerfassung“).
Schritt 6: Führt euer Angebot durch und habt Freude daran (eure Motivation überträgt sich auf die Teilnehmenden). Achtet jedoch auf die Erfassung aller Anwesenden in einer Teilnehmerliste und auf die Umsetzung/Einhaltung eures Hygienekonzeptes.
Schritt 7: Besucht regelmäßig unsere Homepage und aktualisiert eure Konzepte immer wieder bzgl. der aktuellen Gesetzeslage.
Wir hoffen, dass wir euch damit eine sinnvolle Arbeitshilfe mit an die Hand geben und es für euch eine Unterstützung bei der Ausarbeitung eurer eigenen Angebote darstellt.