Infoveranstaltung zur DSGVO am 19. Juli

Das Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 hat nicht nur bei Unternehmen, sondern auch bei Vereinen große Unruhe ausgelöst und zu Verunsicherung geführt. Wer ehrenamtliches Engagement fördern und aktive Ehrenamtsträger unterstützen will, muss mit praxisnahen Informationen und Unterlagen aufwarten. Deswegen lud die Hanns-Seidel-Stiftung in Kooperation mit dem Landkreis Bayreuth die Vereinsvorsitzenden zum Vortrag „Ist Ihr Verein für die neue Datenschutz-Grundverordnung bereit?“ ein.

Über 140 Vorstände aus den unterschiedlichsten Vereinen folgten der Einladung. Referentin des Abends war Doris Ortlieb, Geschäftsführerin des Landesinnungsverbandes des bayerischen Friseurhandwerks, die sowohl durch ihre berufliche Tätigkeit als auch aufgrund ihres eigenen ehrenamtlichen Engagements um die Probleme beim Umsetzen der DSGVO weiß.
Nach einer kurzen Einführung über den Rechtscharakter der DSGVO stellte sie die wesentlichen Ziele der DSGVO vor. Anhand der zentralen Begriffe Datenschutz, Datensicherheit und Transparenz zeigte sie die relevanten Handlungsfelder für Verantwortliche in Vereinen auf. Die Teilnehmer erfuhren, welche Rechte Personen haben, von denen Daten erhoben und verarbeitet werden, und welche Pflichten sich für Vereine daraus ergeben. Ausführlich erklärte sie die Anforderungen an Vereine in Bezug auf das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, die Datenschutzverpflichtung von Beschäftigten, die Informations- und Auskunftspflichten gegenüber Betroffenen und die Auftragsverarbeitung. Ebenso zeigte sie auf, dass die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten und die Datenschutzfolgeabschätzung bei Vereinen nur in
Ausnahmefällen zum Tragen kommen. Unter dem Motto „Machen Sie sich nicht verrückt, aber machen Sie etwas“ gab sie einen Überblick, welche Praxishilfen vom Landesamt für Datenschutzaufsicht zur Verfügung gestellt werden. Auch der, nicht zuletzt von der Ehrenamtsbeauftragten der Staatsregierung, Gudrun Brendel-Fischer, propagierte „Bayerische Weg“ für die Umsetzung der DSGVO wurde thematisiert und auf die in Kürze zur Verfügung gestellte Internetseite des Bayerischen Innenministeriums https://www.dsgvo-verstehen-bayern.de/ hingewiesen, wo u. a. Vereine ausreichend Informationen finden!