Aktuelle Informationen zur Jugendarbeit

Der bayerische Jugendring (BJR) informiert über die neu veröffentlichte 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, durch die die Jugendarbeit inzidenzabhängig in Präsenzform wieder stattfinden darf, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist.

Mit Veröffentlichung der neuen 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist die Jugendarbeit inzidenzabhängig in Präsenzform wieder möglich. Das bedeutet, dass außerschulische Angebote ab dem 15. März 2021 in Landkreisen und Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 wieder stattfinden dürfen, wenn sämtliche Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Die genaue Übersicht, was erlaubt und was nicht erlaubt ist, kann in den Sharepics des Bayerischen Jugendrings eingesehen werden.