Hüpfburgen

Wer kennt sie nicht, die altbekannten Hüpfburgen? Sie verbinden Spaß mit Sport und lassen jedes Kinderherz höher schlagen.
Schuhe aus und rauf auf die Gummimatte!

Allgemeine Informationen:

Ausleihbar ist
1. Die Hüpfburg 3,6 x 3,6 m (klein) mit oder ohne Fahrzeuganhänger
2. Die Hüpfburg 5,5 x 5,5 m (mittel) mit Fahrzeuganhänger oder
3. Die Hüpfburg 7,5 x 7,5 m (groß) mit Fahrzeuganhänger

Die Miete beträgt für:

• Mitgliedsjugendverbände und -vereine des KJR Bayreuth
• Jugendverbände, -vereine, -gruppen, -treffs aus dem Landkreis Bayreuth
Kleine Hüpfburg 80,00 € / mittlere Hüpfburg 90,00 € / große Hüpfburg 100,00 € (Netto pro WE/3 Tage)

• Jugendverbände, -vereine, -gruppen und -treffs außerhalb des Landkreises Bayreuth
• Schulen und Kindergärten aus der Region Bayreuth
• Gruppen und Vereine aus dem Landkreis Bayreuth, die nicht in der Jugendarbeit tätig sind
• Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Bayreuth
• andere Jugendringe
Kleine Hüpfburg 120,00 € / mittlere Hüpfburg 130,00 € / große Hüpfburg 140,00 € (Netto pro WE/3 Tage)

• Gruppen und Vereine außerhalb des Landkreises Bayreuth, die nicht in der Jugendarbeit tätig sind
• Schulen und Kindergärten außerhalb der Region Bayreuth
• Städte, Märkte und Gemeinden außerhalb des Landkreises Bayreuth
Kleine Hüpfburg 150,00 € / mittlere Hüpfburg 160,00 € / große Hüpfburg 170,00 € (Netto pro WE/3 Tage)

• Parteien und politische Gruppierungen
• Sonstige Firmen, Institutionen und Einrichtungen, die nicht in der Jugendarbeit tätig sind
Kleine Hüpfburg 250,00 € / mittlere Hüpfburg 300,00 € / große Hüpfburg 350,00 € (Netto pro WE/3 Tage)

Ausleihbedingungen:

  1. Abholung und Rückgabe müssen vorab vereinbart werden. Die vereinbarten Zeiten sind unbedingt einzuhalten
  2. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter oder Dritten im Rahmen der anschließenden Nutzung entstehen. Dies gilt sowohl für Personen- als auch Sachschäden.
  3. Für den ordnungsgemäßen Transport und die gefahrlose Benutzung der Hüpfburg ist allein der Mieter verantwortlich. Die ständige Beaufsichtigung des Betriebs der Hüpfburg durch eine geeignete Person wird ausdrücklich empfohlen.
  4. Der Mieter verpflichtet sich, die überlassenen Gerätschaften schonend und sachgemäß zu behandeln. Entstandene Schäden sind unmittelbar bei der Rückgabe zu melden.
  5. Die überlassenen Gerätschaften sind zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt geordnet, sauber und trocken beim KJR Materialverleih zurückzugeben.
  6. Die Hüpfburg ist aufr trockenem und weichem Untergrund aufzustellen. Auf befestigtem Untergrund ist zum Schutz vor Beschädigung bzw. übermäßiger Abnutzung die mitgelieferte Unterlage zu verwenden.
  7. Bei Regen darf die Hüpfburg nicht aufgestellt werden bzw. muss sie sofort abgebaut und trocken gelagert werden.
  8. In unmittelbarer Nähe der Hüpfburg darf weder geraucht noch ein offenes Feuer geschürt werden.
  9. Eine auch nur zeitweise Untervermietung oder kostenlose Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Erlaubnis des Vermieters nicht gestattet.
  10. Bei grob vertragswidrigem Verhalten des Mieters kann der Vermieter vom Vertrag fristlos zurücktreten, die Hüpfburg sofort zurück verlangen und Schadensersatzansprüche inkl. der Ansprüche auf möglicherweise entgangenen Gewinn geltend machen.

Achtung!

Zum Transport der Hüpfburgen ist ein Auto mit Anhängerkupplung erforderlich! (zulässiges Gesamtgewicht des Hängers: 750 kg)

Rückfragen:

KJR-Geschäftsstelle
Telefon: 0921 / 728 - 198

Fam. Herrmannsdörfer
Telefon 09209 / 358 oder Mobil 0151 / 28992030

Reservierung

Zum Reservieren wendet Euch bitte an den:

Kreisjugendring Bayreuth
Markgrafenallee 5
95448 Bayreuth

Telefon: 0921 / 728 - 198
Fax: 0921 / 728 - 88 - 198
E-Mail: kreisjugendring [at] lra-bt.bayern.de